Neues Gesetz zum Anlegerschutz: Banken müssen stärker auf Kundenbedürfnisse eingehen

München, 14. Februar 2011 – Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts haben Kundenbeschwerden für Banken zukünftig weitreichende Konsequenzen. In einem zentralen Register der Finanzaufsicht (BaFin) werden ab März 2011 alle 300.000 Berater der Banken und Sparkassen registriert. Die Behörde soll Kundenbeschwerden sammeln und – bei mehrfacher Wiederholung oder besonders eklatanten Verstößen

1 4 5 6