AFA AG und Stiftung Warentest weisen auf Protokollpflicht hin
Auf ihrer Website test.de weist die Stiftung Warentest unter der Überschrift „Beratungsprotokoll: Banken verstoßen gegen Pflichten“ Verbraucher daraufhin, dass sie ein Anrecht auf ein Beratungsprotokoll haben. Wörtlich schreibt die Stiftung Warentest auf test.de „Bank- und Versicherungsberater müssen nach jedem Beratungsgespräch Kunden ein Protokoll darüber aushändigen. Doch nur jeder vierte Kunde erhält vom Verkäufer überhaupt dieses Dokument.“