Anlagevermittler kann wegen sittenwidriger Schädigung haften

Ein Anlagevermittler, der vorsätzlich oder auch nur leichtfertig falsche Angaben zur Sicherheit einer Anlage auf dem grauen Kapitalmarkt macht, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadensersatz haften.