ARAG Verbrauchertipps
Leistungen für Asylbewerber sind menschenunwürdigWaldbrände im UrlaubsparadiesAuch Turbo-Student muss Studiengebühren zahlenSchneller raus, aus der Privatinsolvenz
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Viele wollen wissen, ob nur Unternehmen Hilfe bei Zahlungsunfähigkeit bekommen oder ob Privatpersonen auch geholfen wird
Kleinunternehmer haben häufig keine finanzielle Rücklage, da die Umsätze meist gesamt in den Lebensunterhalt oder in die Geschäftstätigkeit fließt. Da ist kein Raum für Ersparnisse vorhanden!
In dieser Lage kommt es öfters vor, dass das Finanzamt die Begleichung von "Steuerschulden" fordert. Hier ist der Kleinunternehmer dann auf die Hoffnung, dass die Finanzverwaltung einer Stundung entspricht, angewiesen.
Einst war es nur juristischen Personen möglich in Insolvenz zu gehen. Seit dem 1. Jänner 1999 steht dieser Weg jedoch auch Privatpersonen offen. Man spricht in dieser Hinsicht von einer Privatinsolvenz bzw. von einem Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren.
Die Agentur England Insolvenz 24
(www.englandinsolvenz24.de)
hat in Ihrer jüngsten Interessenten-Informationsmitteilung
darauf hingewiesen, dass anders als in Deutschland in England
auch Steuerschulden problemlos mit in die
Restschuldbefreiung aufgenommen werden.