Steuerschulden – Finanzamt – Stundung

Kleinunternehmer haben häufig keine finanzielle Rücklage, da die Umsätze meist gesamt in den Lebensunterhalt oder in die Geschäftstätigkeit fließt. Da ist kein Raum für Ersparnisse vorhanden!
In dieser Lage kommt es öfters vor, dass das Finanzamt die Begleichung von "Steuerschulden" fordert. Hier ist der Kleinunternehmer dann auf die Hoffnung, dass die Finanzverwaltung einer Stundung entspricht, angewiesen.

Privatinsolvenz und Selbstständigkeit

Einst war es nur juristischen Personen möglich in Insolvenz zu gehen. Seit dem 1. Jänner 1999 steht dieser Weg jedoch auch Privatpersonen offen. Man spricht in dieser Hinsicht von einer Privatinsolvenz bzw. von einem Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren.