Steuerhinterzieher bald auch nicht mehr von der Insolvenzordnung geschützt

Die aktuell noch geltende Insolvenzordnung eröffnet jedermann bei Vorliegen der entspre-chenden Voraussetzungen den Weg in die Privatinsolvenz. Nach einer sog. Wohlverhaltens-phase von sechs Jahren ist die Privatinsolvenz beendet und der Schuldner grundsätzlich von seinen finanziellen Belastungen befreit (sog. Restschuldbefreiung). Dies gilt bald nicht mehr in Fällen der Steuerhinterziehung.