Umfang der Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht ist unverzichtbar, wenn es um die Sicherung der eigenen Existenz geht. Denn, wenn man einen Schaden verursacht, ist man dem Geschädigten zur Wiedergutmachung gesetzlich verpflichtet.
Die Privathaftpflicht ist unverzichtbar, wenn es um die Sicherung der eigenen Existenz geht. Denn, wenn man einen Schaden verursacht, ist man dem Geschädigten zur Wiedergutmachung gesetzlich verpflichtet.
Ohne Haftpflichtversicherung geht es nicht. Denn im Schadensfall kann der Geschädigte uneingeschränkt Ansprüche zur Wiedergutmachung geltend machen.
Im Schadensfall ist die Haftung eindeutig geregelt. Die Privathaftpflicht schützt den Schädiger vor existenziellen Folgen und deckt die Ansprüche des Geschädigten ab.
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Die Privathaftpflichtversicherung als wichtigste Form der persönlichen Absicherung
Für Versicherungsnehmer wird es immer einfacher Versicherungstarife im Internet kostenlos zu vergleichen. Ob Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Private Haftpflichtversicherung, fast alle Versicherungen lassen sich online vergleichen. Auch Hundehalter haben jetzt die Möglichkeit die Tarife einer Hundehalterhaftpflichtversicherung zu vergleichen.
Ohne Haftpflichtversicherung geht es nicht. Denn wenn es zu einem Schaden kommt, müssen die Schadensersatzansprüche des Geschädigten im vollen Umfang befriedigt werden.
Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig – nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten.