Ohne den Schutz der Privathaftpflicht kann ein Schaden sehr schnell eine teure Angelegenheit werden. Neue Urteile geben Aufschluss, welche Schäden versichert sind.
Ohne den Schutz der Privathaftpflicht kann ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit schwerwiegende Folgen haben. Zum Schadensausgleich ist man grundsätzlich verpflichtet – egal ob damit die eigene finanzielle Existenz bedroht ist.
Einen wichtigen Zweck erfüllt die Privathaftpflicht: Sie stellt im Schadensfall den Versicherungsnehmer von den Schadensersatzforderungen und leistet an den geschädigten. So bleibt das eigene Vermögen geschützt.
Nicht ohne die Haftpflichtversicherung: Im Schadensfall besteht eine gesetzliche Pflicht zur Wiedergutmachung. Ohne ausreichenden Schutz kann ein Schadensersatzanspruch schnell zum eigenen finanziellen Aus führen.
Der Schutz der Privathaftpflicht ist unverzichtbar. Gerade als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses müssen sich Gedankenüber den Einschluss von Mietsachschäden machen.