Beim Jobwechsel an Betriebsrente denken

R+V-Infocenter: bAV möglichst früh mit neuem Arbeitgeber klären
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Privatkredit – Vergleich für jeden Anlass. Autofinanzierung o. freie Verwendung.
Umfrage "Zukunft im Wandel": Ergebnisse und Fazit von Kai Gondlach, Zukunftsforscher und Geschäftsführer des PROFORE Instituts. Haben die Deutschen Angst vor der Zukunft?
Jeder Visitor wird umkämpft und etwas Gewonnen
ARAG Experten informierenüber wichtige Versicherungen für Studenten
Der Bugginger Maklerpool und Deckungskonzeptmakler AMEXPool AG hat mit einem neuen Wohngebäudekonzept seine "privatus protéc solidum/platinum"-Produktreihe vervollständigt.
Viele Arbeitnehmer nutzen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses einen speziellen E-Mail-Account, über den sie etwa ihre Aufgaben und Projekte abwickeln. Daneben werden sie auch über eine weitere E-Mail-Adresse für private Angelegenheiten verfügen. Zwischen diesen Mail-Accounts sauber zu trennen, kann, je nach Art des Arbeitsverhältnisses, elementar sein. Wer das nicht tut, riskiert unter Umständen eine außerordentliche Kündigung. […]
Kündigung wegen privater Internetnutzung Die Fälle von Kündigungen wegen privater Internetnutzung des Arbeitnehmers haben in letzter Zeit deutlich zugenommen. Die deutschen Gerichte haben sich dementsprechend auch schon wiederholt mit dem Thema beschäftigt. So entschied etwa das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 14. Januar 2016 (Aktenzeichen: 5 Sa 657/15), dass Arbeitnehmern, die in erheblichem Umfang […]
Wer bei der Arbeit privat das Internet nutzt, riskiert die verhaltensbedingte Kündigung, manchmal kann ihn der Arbeitgeber dafür auch fristlos entlassen. Denn Arbeitgeber erlauben die private Internet-Nutzung regelmäßig nur während der Pausen, und wer das nicht beachtet, verstößt gegen seine vertraglichen Pflichten, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Anhand eines Urteils vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 5 Sa 657/15) […]
Durch Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) vom 4. April 2017 wurde § 5 Abs. 2 SGB V ergänzt: „Auf die nach Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Mitgliedschaft wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet.“ Ab 1.8.2017 werden somit für jedes Kind pauschal […]