Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Versicherungsberaters

Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Versicherungsberaters

Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass die für die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit eines Versicherungsberaters oder Versicherungsältesten gezahlten Vergütungen als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu versteuern sind. Den sog. Ãœbungsleiterfreibetrag gewährte das Gericht nicht, da es sich bei dieser Tätigkeit im weitesten Sinne um eine beratende und nicht um eine pädagogische Tätigkeit handele. Der Ãœbungsleiterfreibetrag […]