Öffentliches Preisrecht und Preisprüfung – Seminare und Workshops 2016

Öffentliches Preisrecht und Preisprüfung – Seminare und Workshops 2016

Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht in Form der „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (VO PR 30/53). Zuständig für die Preisprüfungen sind die Preisüberwachungsbehörden und bei Verteidigungsaufträgen in bestimmten Fällen auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).

Seminare öffentliches Preisrecht – maßgeschneidert und praxisorientiert

Seminare öffentliches Preisrecht – maßgeschneidert und praxisorientiert

Jede dritte Preisprüfung führt statistisch gesehen zu einer Rückzahlungsverpflichtung für das Unternehmen.
Öffentliche Aufträge können eine Preisprüfung nach sich ziehen, sofern nicht zweifelsfrei Marktpreise festgestellt werden können. Sogar bei öffentlichen Ausschreibungen mit drei und mehr Teilnehmern müssen Sie möglicherweise damit rechnen – es gibt keinen Automatismus, dass jede Ausschreibung zu einem Marktpreis führt.