Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht in Form der „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (VO PR 30/53). Zuständig für die Preisprüfungen sind die Preisüberwachungsbehörden und bei Verteidigungsaufträgen in bestimmten Fällen auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
Wie funktioniert die Preisprüfung bei grenzüberschreitenden Aufträgen? Welche preisrechtlichen Vorschriften gibt es ausserhalb Deutschlands? Welches Preisrecht ist relevant und welcher Preisprüfer kann und wird in einem solchen Fall prüfen?
Jede dritte Preisprüfung führt statistisch gesehen zu einer Rückzahlungsverpflichtung für das Unternehmen.Öffentliche Aufträge können eine Preisprüfung nach sich ziehen – sogar nachöffentlichen Ausschreibungen kann es zu Preisprüfungen kommen.
Es bleibt dabei – fast jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung – zum gleichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die Preisprüfstatistik 2012. Allerdings ist die relative Anzahl der Kürzungen bundesweit gesehen weiter steigend – von 24% in 2005 bis jetzt 30% für 2012.
Jede dritte Preisprüfung führt statistisch gesehen zu einer Rückzahlungsverpflichtung für das Unternehmen.
Öffentliche Aufträge können eine Preisprüfung nach sich ziehen, sofern nicht zweifelsfrei Marktpreise festgestellt werden können. Sogar bei öffentlichen Ausschreibungen mit drei und mehr Teilnehmern müssen Sie möglicherweise damit rechnen – es gibt keinen Automatismus, dass jede Ausschreibung zu einem Marktpreis führt.