Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht in Form der „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (VO PR 30/53). Zuständig für die Preisprüfungen sind die Preisüberwachungsbehörden und bei Verteidigungsaufträgen in bestimmten Fällen auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Hier setzt Michael Singer – Singer Preisprüfung GmbH […]
Neben seiner Beratungstätigkeit veranstaltet Michael Singer – Öffentliche Aufträge und Preisprüfung – auch im Jahr 2019 an verschiedenen Orten praxisorientierte Seminare und Workshops zum Preisrecht an, die dabei helfen, die grundlegenden Vorschriften der VO PR 30/53 und LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) besser zu verstehen. Im Fokus stehen dabei die häufigsten […]
Eine Preisprüfung kann Sie treffen – auch wenn Sie nicht damit rechnen. Oftmals geschieht diese Preisprüfung erst nach Abschluss Ihres Auftrages bzw. Projektes. Wenn Sie nicht vorgesorgt haben, kann es dann zu spät für eine erfolgreiche Preisprüfung sein. Neben seiner Beratungstätigkeit vor, während und nach Preisprüfungen – aufgrund über 30-jähriger Erfahrung – bietet Michael Singer […]
Neben seiner Beratungstätigkeit bietet Michael Singer – Singer Preisprüfung auch in 2019 an verschiedenen Orten ein praxisorientiertes Seminar zum Preisrecht an, das dabei hilft, die grundlegenden Vorschriften der VO PR 30/53 und LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) besser zu verstehen. Im Fokus stehen dabei die häufigsten Probleme in der Praxis und […]
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die weiteren Entwicklungen im Preisrecht, der Stand der Reform der VO PR 30/53 und die Praxistauglichkeit des öffentlichen Preisrechts. Ziel soll auch dieses Mal sein, möglichst viele der Personen aus Verwaltung, Wissenschaft, Anwaltschaft, Literatur und Praxis zusammenzubringen, die für das öffentliche Preisrecht in Deutschland Gewicht haben. Folgende Referenten und Programmpunkte […]
Neben meiner Beratungstätigkeit biete ich auch im Jahr 2016 an verschiedenen Orten praxisorientierte Seminare und Workshops zum Preisrecht an, die dabei helfen, die grundlegenden Vorschriften der VO PR 30/53 und LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) besser zu verstehen. Im Fokus stehen dabei die häufigsten Probleme in der Praxis und die vertiefende […]
Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht in Form der „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (VO PR 30/53). Zuständig für die Preisprüfungen sind die Preisüberwachungsbehörden und bei Verteidigungsaufträgen in bestimmten Fällen auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
Wie funktioniert die Preisprüfung bei grenzüberschreitenden Aufträgen? Welche preisrechtlichen Vorschriften gibt es ausserhalb Deutschlands? Welches Preisrecht ist relevant und welcher Preisprüfer kann und wird in einem solchen Fall prüfen?
Es bleibt dabei – fast jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung – zum gleichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die Preisprüfstatistik 2012. Allerdings ist die relative Anzahl der Kürzungen bundesweit gesehen weiter steigend – von 24% in 2005 bis jetzt 30% für 2012.
Jede dritte Preisprüfung führt statistisch gesehen zu einer Rückzahlungsverpflichtung für das Unternehmen.
Öffentliche Aufträge können eine Preisprüfung nach sich ziehen, sofern nicht zweifelsfrei Marktpreise festgestellt werden können. Sogar bei öffentlichen Ausschreibungen mit drei und mehr Teilnehmern müssen Sie möglicherweise damit rechnen – es gibt keinen Automatismus, dass jede Ausschreibung zu einem Marktpreis führt.