Unbegrenztes Widerrufsrecht bei alten Versicherungsverträgen?

Viele Jahre lang stellte das Policenmodell eine gängige Form des Abschlusses eines Versicherungsvertrages dar. Hierbei stellte der Versicherungsnehmer dem Versicherungsgeber einen rechtsverbindlichen Antrag, eine Versicherung abschließen zu wollen. Als Annahme des Antrags schickte die Versicherung eine Bestätigung zusammen mit den Versicherungsbedingungen und einer Belehrung über das Widerrufsrecht an den Versicherungsnehmer. Sollte dieser nicht binnen 14 […]

Vienna Life Lebensversicherung AG: Gericht verurteilt Versicherung zur Rückzahlung

Vienna Life Lebensversicherung AG: Gericht verurteilt Versicherung zur Rückzahlung

16.09.2016 – Medienberichten zufolge hat das Landgericht Konstanz die Liechtensteiner Versicherungsgesellschaft Vienna Life Lebensversicherung AG mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 02.09.2016 zur Rückzahlung von Versicherungsprämien an den Versicherungsnehmer verurteilt. Das Urteil dürfte erst den Anfang einer ganzen Reihe von Entscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer markieren.

Landgericht Konstanz verurteilt Vienna Life Lebensversicherung AG

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Gefloppte Lebens- und Rentenversicherungen: Geld zurück nach Widerspruch

Gefloppte Lebens- und Rentenversicherungen: Geld zurück nach Widerspruch

24.08.2016 – Viele Versicherte haben in den vergangenen Jahren hohe Vermögensschäden erlitten, weil ihre fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen anstelle der erwarteten Renditen massive Verluste eingefahren haben. Erfolgte der Vertragsabschluss im Wege des sog. Policenmodells, können die Geschädigten dem Vertragsschluss widersprechen und die gezahlten Versicherungsprämien nahezu vollständig zurückfordern, sofern der Versicherer bei Vertragsschluss eine

LV-Doktor betreibt 23 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

LV-Doktor betreibt 23 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Mittlerweile ist LV-Doktor (www.lv-doktor.de) mit 23 Verfahren bei dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Dabei geht es um die grundsätzliche Klärung, ob alle seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossene Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig und damit rückabwicklungsfähig sind – Verbraucher würden dann eine milliardenschwere Nachzahlung erhalten.