Aus den geltenden Lizenzbedingungen für die Nutzung eines Fotos im Internet kann sich nach Auffassung des Landgerichts Köln ergeben, dass der geforderte Urhebervermerk bereits in der Bilddatei selbst enthalten sein muss.
Wie das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 30.01.2014 zum Aktenzeichen 14 O 427/13 entschied (http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/vorsicht-bei-pixelio-bildern-abmahnungen-drohen.html) , ist ein Vermerk zum Urheberrecht bei legal erworbenen Bildern auch dann Pflicht, wenn diese auf der eigenen Website verwendet werden. Dies gilt ebenso, wenn das betroffene Bild in einem neuen Fenster geöffnet wird und somit isoliert im Browser erscheint. Wird dem nicht nachgekommen, lie