Erbpflichtteil Augsburg – Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg

Man sollte die Zukunft planen und sich rechtzeitig über den Pflichtteil informieren, der pflichtteilsberechtigten Personen zusteht. Den Pflichtteil bekommen Personen, die den Pflichtteilsanspruch haben, da sie zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören. Zu ihnen gehören Angehörige von Verstorbenen, etwa Eltern oder Kinder und Ehepartner. Sollten diese nicht von Haus aus im Testament berücksichtigt werden, können diese […]