Für Betroffene wie auch Angehörige stellt die Diagnose Demenz einen belastenden Einschnitt dar. Leider sieht die gesetzliche Pflegeversicherung für diesen Personenkreis nur geringe Leistungen vor. Um eine angemessene Pflege gewährleisten und finanzielle Belastungen reduzieren zu können, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ratsam.
Mit Einführung von Unisex und des Pflege-Bahr hat sich die Tariflandschaft der Pflegeversicherung stark verändert. Nun stellt sich natürlich die Frage, welche Versicherung am sinnvollsten ist.
Immer mehr Menschen erkranken hierzulande an Demenz. Den hohen Pflegebedürfnissen der Betroffenen trägt der Staat finanziell nur in unzureichendem Umfang Rechnung. Abhilfe schafft nur eine Pflegezusatzversicherung.
Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflege wurde durch den Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 beschlossen. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes sind bereits zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Trotz verbesserter und neuer Leistungen für Pflegebedürftige, macht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nach wie vor Sinn.
Das Online-Portal mit Sitz in Leonberg hat jetzt seine Inhalte aktualisiert und seinen Vergleichsrechner an die Neuerungen des letzten Jahres und des Jahres 2013 angepasst.
Seit dem 1. Januar 2013 ist es soweit: Jeder Deutsche kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen und dafür eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Die neue Pflege-Bahr lohnt jedoch nicht in jedem Fall.
Eine Pflegezusatzversicherung ist heute angesichts der geringen staatlichen Leistungen und den zugleich steigenden Gesundheitskosten als Teil einer ganzheitlichen Vorsorge unerlässlich. Zur Auswahl stehen Pflegetagegeld- und Pflegekostentarife.
Für die private Pflegevorsorge gibt es seit Januar 2013 zwei Möglichkeiten: eine geförderte Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) und eine ungeförderte Pflegeversicherung.
Seit dem 21. Dezember 2012 gelten für Neuabschlüsse in der Pflegezusatzversicherung sogenannte Unisex-Tarife. Die Folgen für die Pflegetarife imÜberblick.