Staat bezuschusst private Absicherung des Pflegerisikos ab 2013 jährlich mit 60 Euro / Experten kritisieren das Pflege-Neuausrichtungsgesetz als unzureichend / TARIFCHECK24 rät zum aufmerksamen Vergleich von Pflegezusatzversicherungen
Politisches Hick-Hack und kein Ende: Parteien können sich nicht auf strukturelleÄnderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung einigen / Gesundheitsministerium will nun private Pflegezusatzversicherung fördern
Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig – nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten.