Seit Beginn dieses Jahres gibt es nur noch auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Schutz vor einer Kontopfändung. Das Sperren von Girokonten aufgrund von Pfändungsbeschlüssen gehört nun der vergangenheit an.
Berlin – Verschuldete haben es seit kurzem leichter: Säumige Zahler können sich bei ihrer Bank seit 1. Juli ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, einrichten lassen. Der Pfändungsschutz verhindert, dass überschuldete Bankkunden unversehens zahlungsunfähig werden. Banktip.de hat nun die Konditionen für P-Konten bei Banken und Sparkassen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) der Berliner Sparkasse ist Banktip-Testsieger.