Aushöhlung des Patentschutzes zu befürchten / Deutschland droht Alleingang im gewerblichen Rechtsschutz

Düsseldorf, 25. April 2013 – Der in der vergangenen Woche im Bundestag behandelte interfraktionelle Antrag, die Patentierung von Computerprogrammen zu begrenzen, hätte nach Ansicht der Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack weitreichende negative Konsequenzen für den Schutz geistigen Eigentums. Betroffen wären alle Erfindungen in der modernen Elektronik, bei denen Software meist eine Rolle in der Steuerung von Verfahren spielt. Auch Erfindung