Wenn eine Kündigung durch einer Bevollmächtigten (hier: Rechtsanwalt) ausgesprochen, ist eine Originalvollmacht beizufügen. Ansonsten ist die Zurückweisung der Kündigung wirksam. Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2013 – 10 Sa 518/12 -, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Wird die Kündigung durch einen Bevollmächtigten, in diesem Fall einen Rechtsanwalt, ausgesprochen, muss eine Originalvollmacht beigefügt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Ap