Originalvollmacht bei Kündigung durch einen Bevollmächtigten erforderlich

Wenn eine Kündigung durch einer Bevollmächtigten (hier: Rechtsanwalt) ausgesprochen, ist eine Originalvollmacht beizufügen. Ansonsten ist die Zurückweisung der Kündigung wirksam. Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2013 – 10 Sa 518/12 -, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.