Kein Lotto für Hartz IV-ler – Das Gericht urteilt und die Betroffenen sind ratlos

Bis zu 250 tausend Euro kann es im Einzelfall nun kosten, wenn ein Lottoschein ausgefüllt
und abgegeben wird. Das urteilte das Landsgericht Köln und sorgt damit für viel Aufruhr bei
allen Betroffenen.