Newsletteranbieter in der Falle: IP-Speicherung ist keine Lösung für das Double-Opt-in-Dilemma

Das Urteil des OLG München zum Thema Double-Opt-in, in dem eine sogenannte"Bestätigungsmail"- also die Mail, die beim Double-Opt-in-Verfahren versendet wird, um die Urheberschaft eines Newsletter-Eintrages zuüberprüfen – als unerlaubte Spam eingeordnet wurde, schlug vergangene Woche hohe Wellen. Zu recht, denn seitdem ist es tatsächlich NICHT mehr möglich, das Double-Opt-in-Verfahren rechtssicher einzusetzen. Leider propagieren diverse Seiten, selbst einig