Schadensersatz von Mitarbeitern?

Arbeitgeber haften für Ihre Angestellten – wissen Sie das?
Arbeitgeber haften für Ihre Angestellten – wissen Sie das?
Bürokratie in Deutschland – Manchmal sind es die kleinen Dinge, an die man vielleicht gar nicht denkt.
Wenn ein Haftpflichtversicherer arglistig über den Schadenshergang getäuscht wird, nennt man das gemeinhin Versicherungsbetrug. Aber auch, wer bei der Schilderung des Schadenshergangs ohne böse Absicht flunkert, begeht eine Obliegenheitsverletzung. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz entfällt in solchen Fällen mitunter gänzlich, warnen ARAG Experten.
Der Fall
In einem beispielhaften Fall meldete ein Versicherter seiner Haftpflichtversicherung einen Schadensfall. E