Das US-amerikanische Zivilrecht wirft im Hinblick auf etwaige Registereintragungen ähnliche Probleme auf wie das
englische Recht. Auch die USA kennen kein Handelsregister im deutschen Sinne, doch gibt es für Personen, Handels und Kapitalgesellschaften gewisse Registrierungsvorschriften, die zumindest einige Auskünfte über das Bestehen eines Unternehmens und über den Unternehmenszweck geben können.
Ferner gibt es in den USA keinen handelsrechtlichen Begriff des &quo
Vor jedem Investment in den USA sollten die Möglichkeiten für die zweckmäßigste Investmentform genau geprüft werden. Dabei sind sowohl haftungsrechtliche Aspekte als auch steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Zudem gilt es auch den gewünschten Umfang des US-Engagements zu bestimmen; steht die bloße Kapitalanlage im Vordergrund oder sind umfangreiche unternehmerische Aktivitäten geplant, die zu einer wirtschaftlich hohen Belastung führen