Fristen für die Nebenkostenabrechnung – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren
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Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, gefährdet er den Bestand des Mietverhältnisses erheblich. Der Vermieter ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist […]
Die betroffenen Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG& Co. KG Anleger erhalten gelbe Briefe mit Postzustellungsurkunden von den Gerichten. Was tun?
In rund 350.000 Fällen hatte der Lebensversicherer ERGO die Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen falsch berechnet. Die Versicherung versprach ihren Kunden jeden Fehler zu lösen, was auch in den meisten Fällen passierte. Aber leider wohl nicht in allen.
Denn jetzt droht neues Ungemach, weil man sich offensichtlich nicht immer blind darauf verlassen kann, dass die Nachzahlungen auch korrekt sind. Das Magazin ?Finanztest? berichtet von einem solchen Fall. Danach hatte Erg
Vor kurzem hat die Haftungsfalle nach dem Betriebsrentengesetz bei einem Hannoveraner Handwerksbetrieb zugeschlagen: Ein Mitarbeiter wurde entlassen und ging daraufhin zum Rechtsanwalt.
Dieser fordert nun Schadensersatz von dem ehemaligen Arbeitgeber, weil der Mitarbeiter nicht zur betrieblichen Altersversorgung beraten worden war.
Cannabisplantage ohne Stromzähler: 50.000 Euro Nachzahlung
Wer seit dem Jahre 2002 einen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigt hatte, haftet unter bestimmten Umständen auch für deren Renten- und Unfallversicherung, warnt Dennis Wolfram, Versicherungskaufmann und Geschäftsführer bei der Visora GmbH und CO. KG aus Hannover.
Mittlerweile ist LV-Doktor (www.lv-doktor.de) mit 23 Verfahren bei dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Dabei geht es um die grundsätzliche Klärung, ob alle seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossene Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig und damit rückabwicklungsfähig sind – Verbraucher würden dann eine milliardenschwere Nachzahlung erhalten.
Grund zur Freude für Millionen Lebensversicherungskunden: Allianz verliert Prozess um Vertragsklauseln zu Rückkaufswerten und Stornoabzügen. Es droht eine milliardenschwere Nachzahlungslawine. LV-Doktor (www.lv-doktor.de) klagt in mehr als 500 Verfahren für geschädigte Verbraucher.