Jena, 19. Juni 2012. "Nur" weil eine Hartz IV-Empfängerin ihren Säugling stillt, hat sie noch keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf, entschied das Sozialgericht Wiesbaden. Während der Schwangerschaft, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), gibt es jedoch einen höheren Hartz IV-Satz.
Ende Mai 2012 entschied das Sozialgericht (SG) Wiesbaden (Az. S 16 AS581/11 und Az. S 16 AS 581/11), dass stillende Hartz IV-Empfängerinnen keinen Anspruch
Schimmelwohnung, Schlafsack-Klau und immer noch kein Glück. Der Obdachlose Max Bryan hat´s nicht leicht auf seiner Tour vom nördlichen Hamburg in den Hochtaunus. Erst kürzlich hatten Unbekannte ihm Schlafsack und Isomatte geklaut, nur 3 Stunden will er beides aus den Augen verloren haben und gleich hatte ein Dieb die Situation schamlos ausgenutzt.