Mitgliedsbeiträge von Lohnsteuerhilfevereinen sind steuerlich absetzbar

Mitgliedsbeiträge von Lohnsteuerhilfevereinen sind steuerlich absetzbar

Die Ausgaben für einen Lohnsteuerhilfeverein machen sich doppelt bezahlt. Zum einen wird die gesamte Arbeit mit der Erstellung der Steuererklärung abgenommen, zum andern können die Mitgliedsbeiträge die Steuerlast zusätzlich reduzieren. "Viele Steuerzahler wissen nicht, dass Beiträge für Lohnsteuerhilfevereine in der Steuererklärung angegeben werden können", so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Deren Berater "setzen sich quasi selbst von der