Gerichtsbeschluss: „Missionsaktivitäten von Shincheonji nicht illegal. Auch Shincheonji hat Anspruch auf Schutz der Religionsfreiheit.“

Gerichtsbeschluss:  „Missionsaktivitäten von Shincheonji nicht illegal. Auch Shincheonji hat Anspruch auf Schutz der Religionsfreiheit.“

Shincheonji Kirche Jesu gewinnt zweiten Prozess in der "Jugend-zurück-Klage".

Gesetz: "Keine Zwangsmission oder Erzwingung übermäßiger Gaben"
"Verfassungsrechtliche Religionsfreiheit, auch neue Religionen haben Anspruch auf Schutz"

[Tageszeitung von Himmel und Erde = Reporter Kim Bi-chi-na]
Ein Gericht bestätigte nochmals, dass die Missionstätigkeit der Shincheonji Kirche Jesu, Tempel des Zeltes des Zeugnisses (Versammlungsleiter Le