Minijob: Das ändert sich ab 1. Oktober 2022 Teil I

Minijob: Das ändert sich ab 1. Oktober 2022 Teil I

Essen – Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro brutto pro Stunde angepasst. "War die Grenze vorher im Gesetz auf 450 Euro festgelegt, so gibt es nun einen Automatismus. Maßgeblich für die Höhe der Grenze ist der Verdienst von zehn Stunden Arbeit pro Woche zum Mindestlohn, was 520 Euro ergibt", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanw

Kölner Studierendenwerk startet neue Jobbörse für Studierende

Düsseldorf 01. September 2020: Das Corona-Virus bremste auch das studentische Leben in Köln aus: Der Campus stand für Wochen still, Vorlesungen wurden in das Internet verlegt und tausende Studierende verloren aufgrund der Pandemie-Auflagen ihre Jobs und damit ihre Lebensgrundlage. Das Kölner Studierendenwerk bietet den Studierenden nun mit dem ?Stellenmarkt Köln? (https://stellenmarkt.kstw.de) eine lokale Jobbörse, die […]

Agenda News: Die Qual der Wahl – es wird sich wenig ändern

Agenda News: Die Qual der Wahl – es wird sich wenig ändern

Lehrte, 24.05.2019. Für die genannten Gruppierungen hat sich ein neuer Slogan ergeben – „Ich gehe wählen, weil es den Menschen in Europa und Deutschland besser gehen soll“. Nach dieser Vorlage gehen auch die Bürger wählen. Unmittelbar drängt sich die Frage auf, was haben alle gemeinsam in den letzten 50 Jahren erreicht? Es wurden 25 Steuerarten […]

Mindestlohn 2017 auch für Minijobs

Mindestlohn 2017 auch für Minijobs

Die geplante Erhöhung des Mindeslohns ist vor allem auch für viele Minijobber interessant, denn von der Einführung des Mindestlohns profitierten circa 2,2 Millionen Minijobber in Deutschland.

Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017, Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017, Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Bereits Ende Juni 2016 entschied die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern per einstimmigen Beschluss, den Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro zu erhöhen. Unverändert bleibt dagegen die seit 1.1.2015 nach § 17 Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) geltende Regel, nach der der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeiten geringfügig beschäftigter Mitarbeiter (Minijobs) zu erfassen und zu dokumentieren. Mit ZEP Clock ( http://www.zepclock.de) bietet die

450-Euro-Jobs.de mit Zeiterfassung

Aufgrund der negativen Berichterstattung betreffend des Mindestlohns in Verbindung mit Minijobs und vieler Nachfragen bezüglich der Umsetzung zur Dokumentation von Arbeitszeiten, hat sich das Team von www.450-Euro-Jobs.de auf die Suche gemacht, einen Partner für die Zeiterfassung zu finden. Mit Crewmeister haben wir vor allem für kleine Unternehmen mit 5 bis zu maximal 50 Mitarbeitern ein einfaches Werkzeug gefunden. Crewmeister ist konsequent auf einfache und schnelle Bedienung a