Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017, Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2017, Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Bereits Ende Juni 2016 entschied die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern per einstimmigen Beschluss, den Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro zu erhöhen. Unverändert bleibt dagegen die seit 1.1.2015 nach § 17 Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) geltende Regel, nach der der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeiten geringfügig beschäftigter Mitarbeiter (Minijobs) zu erfassen und zu dokumentieren. Mit ZEP Clock ( http://www.zepclock.de) bietet die

Mindestlohngesetz bringt vielen Betrieben mehr Dokumentationspflicht

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender, branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde. Davon profitieren voraussichtlich etwa 3,7 Millionen Menschen. Doch das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat noch weitreichendere Konsequenzen. Es bringt für viele Arbeitgeber eine erweiterte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Das stellt einige Firmen vor Probleme. Moderne Workforce-Management-Systeme können hier helfen.

Das Mindestloh