Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften

Wichtige Anpassungen zum Jahreswechsel!
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Bereits Ende Juni 2016 entschied die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern per einstimmigen Beschluss, den Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro zu erhöhen. Unverändert bleibt dagegen die seit 1.1.2015 nach § 17 Mindestlohn-Gesetz (MiLoG) geltende Regel, nach der der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeiten geringfügig beschäftigter Mitarbeiter (Minijobs) zu erfassen und zu dokumentieren. Mit ZEP Clock ( http://www.zepclock.de) bietet die
Die Generation Y übernimmt nun sukzessive die leitenden Positionen in den Unternehmen. Somit hält in die Führungsetagen auch eine andere Einstellung zum Job Einzug.
Regelmäßige Gespräche dienen nicht nur dem gegenseitigen Austausch: Vorgesetzte und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Entwicklungen gemeinsam zu steuern. Böse Überraschungen werden somit vermieden.
Je nach politischem Lager wird das Mindestlohngesetz heftig kritisiert oder hochgelobt. Doch ob man das übereilt verabschiedete Gesetz wirtschaftspolitisch befürwortet oder ablehnt – es schafft eine datenschutzrechtliche Haftungsfalle, vor der bereits die zuständigen Behörden warnen.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender, branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde. Davon profitieren voraussichtlich etwa 3,7 Millionen Menschen. Doch das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat noch weitreichendere Konsequenzen. Es bringt für viele Arbeitgeber eine erweiterte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Das stellt einige Firmen vor Probleme. Moderne Workforce-Management-Systeme können hier helfen.
Das Mindestloh