Der BDWi unterstützt die Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die bürokratischen Lasten für die Wirtschaft in der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung zu reduzieren.
In der Woche vom 09.02.2015 bis 13.02.2015 erfahren Handwerksbetriebe alles rund um das Thema Mindestlohn! Von der Vertragsgestaltung mit Arbeitnehmern, Subunternehmern bis hin zum Einsatz durch Personaldienstleistern. Wer muss was beachten? Welche Aufzeichnungspflichten gibt es und für wen gelten diese? Wie ist der Mindestlohn zu berechnen und gelten stets 8,50 ?
Diese und viele weiteren Fragen werden in unserer Themenwoche behandelt!
Seit Anfang des Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn und obwohl das Jahr 2015 noch jung ist, wird das neue Gesetz heiß diskutiert. Eine Übersicht über das Tarifautonomie- und Mindestlohngesetzt, Ausnahmen und Sonderfälle erhalten Führungskräfte und Mitarbeiter aus Personal und Recht beim Jahresforum für Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohn & Gehalt vom 24. bis 25. Februar 2015 in Frankfurt am Main.
Es stellt sich die Kernfrage, inwiefern die Novellierung des Vergaberechts dazu führt, dass in Zukunft häufiger als bislang der wirtschaftlichste und nicht der billigste Anbieter zum Zuge kommt.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender, branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde. Davon profitieren voraussichtlich etwa 3,7 Millionen Menschen. Doch das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat noch weitreichendere Konsequenzen. Es bringt für viele Arbeitgeber eine erweiterte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Das stellt einige Firmen vor Probleme. Moderne Workforce-Management-Systeme können hier helfen.
Die Parteienlandschaft ist bunter geworden. Einschneidende Folgen im Bundesrat werden der Union das Leben schwerer machen. Die CDU sitzt heute in einem Bundesland mehr auf der Oppositionsbank.