Grundsätzlich mindern Bauarbeiten und Baulärm die Miete. Nicht so jedoch, wenn eine Baulücke im innerstädtischen Bereich geschlossen werden soll. Dann, so der Tenor in der Rechtsprechung, hätte der Mieter bei Vertragsabschluss damit rechnen müssen, dass in Zukunft solche Bauarbeiten auftreten werden. Eine Minderung scheidet dann grundsätzlich aus.
Hiervon gibt es im Einzelfall Ausnahmen. Sollten die Bauarbeiten das üblicherweise zu erwartende Maß &u
Auch im Gewerberaummietrecht führen starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen dazu, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen leisten muss. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch informiert aus Anlass eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 2. März 2011 (BGH VIII ZR 209/10) über das Recht zur Mietminderung für den Fall, dass eine möbliert vermietete Wohnung die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße unterschreitet.
Der BGH befand am 02. März 2011, dass eine Mieterhöhung aufgrund Modernisierungsmaßnahmen auch dann wirksam ist, wenn der Mieter nicht im Voraus über die entsprechenden baulichen Veränderungen informiert wurde (BGH VIII ZR 164/10).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietergesellschaften beim Eigenbedarf eingeschränkt. Sie können den Mietvertrag nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen.
Dem Vermieter ist eine fristlose Kündigung möglich, falls ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Aber wann ist dies der Fall? Was bedeutet eigentlich, dass ein Mietverhältnis "unzumutbar" ist?