Anwalt Frankfurt und Rechtsanwalt Eschborn – Kanzlei Sachse – Mietrecht Frankfurt

Betriebskostenabrechnung: BGH: Ein pauschaler"Sicherheitsaufschlag"in Höhe von 10% auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten zum Zweck der Anpassung der Vorauszahlungen auf die Nebenkosten ist unzulässig.