Mieterhöhung: Berliner Landgericht kippt Mietspiegel
Mitten in die Forderungen von Demonstranten, den Wohnungskonzern Deutsche Wohnen zu enteignen, gibt das Berliner Landgericht der Tochterfirma Gehag Recht und kippt de facto den Mietspiegel
Mitten in die Forderungen von Demonstranten, den Wohnungskonzern Deutsche Wohnen zu enteignen, gibt das Berliner Landgericht der Tochterfirma Gehag Recht und kippt de facto den Mietspiegel
Ein grundlegendes Urteil (BGH VIII ZR 99/09) im Mietrecht fällte am 16.06.2010 der VIII. Zivilsenat des BGH. In seiner gespannt erwarteten Entscheidung bestätigte er die Anwendbarkeit einfacher Mietspiegel aus Nachbargemeinden zur Begründung einer Mieterhöhung. Kanzlei Päch & Päch, die Spezialisten für Mietrecht in Nürnberg, berichten über das Urteil des Bundesgerichtshofs.