S&K Unternehmensgruppe erwirbt Immobilienportfolio mit 20 Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
S&K-Vorstand Dr. Jonas Köller plant Einzelabverkauf der Objekte
S&K-Vorstand Dr. Jonas Köller plant Einzelabverkauf der Objekte
TTR-Benchmarkstudie: Wohnungswirtschaft vernachlässigt Mieterzufriedenheit
In einem Urteil vom 13. Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Mieter bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt.
Der Bundesgerichtshof versagte einem Vermieter in seinem Urteil vom 17.11. 2010 die Sonderkündigung eines Mietvertrages gemäß § 573a BGB. Aus diesem aktuellen Anlass werfen die Spezialisten der Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch Licht auf die Bedingungen der erleichterten Kündigung durch den Vermieter.
Die überwiegende Mehrheit aller Mietverträge wird unter der Voraussetzung einer Kautionsleistung durch den Mieter geschlossen. Aus Anlass eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes berichtet die Nürnberger Anwaltskanzlei Päch & Päch über Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien, die mit der Mietkaution zusammenhängen.
Präzedenzfall am Amtsgericht Wetzlar