FAO – Die ganze Welt der Seminare

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Fortbildung ist für Rechtsanwälte, aber auch Insolvenzverwalter und teilweise auch deren Mitarbeiter Pflicht. Fachanwälte sollen ab 2015 statt wie bisher 10 Stunden zukünftig 15 Stunden Fortbildung nachweisen. Am 1. April ist ein neues Suchportal an den Start gegangen, welches das breite Angebot an Fortbildungsveranstaltungen inübersichtlicher Form zusammenfasst.