Stichtag 17.12.2023 – HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) wird verbindlich

Alle Unternehmen sind ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine „interne“ Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Alle Unternehmen sind ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine „interne“ Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Unternehmen haben einen Monat Zeit, interne Meldestellen umzusetzen