Hinweisgeberschutzgesetz -Einrichtung und Betrieb interner Meldestellen

Hinweisgeberschutzgesetz -Einrichtung und Betrieb interner Meldestellen

Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, Meldekanäle für Hinweise zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und bestimmten Rechtsverstößen einzurichten. Trotz Bedenken bezüglich einer vermeintlichen Ungleichbehandlung einzelner Branchen durch Ausnahmen, insbesondere für Rechtsanwälte, sollten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern die neuen Pflichten nach dem HinSchG beachten, um Bußgelder von bis zu 20.