Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen der Lektüre von „Mein Kampf“

Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen der Lektüre von „Mein Kampf“

Das berühmt-berüchtigte Werk von Adolf Hitler, „Mein Kampf“, durfte viele Jahre in Deutschland nicht nachgedruckt werden. Davon unabhängig dürften sich noch zahlreiche Originalausgaben im Umlauf befinden. Eine solche Ausgabe mit eingeprägtem Hakenkreuz hatte ein Mitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes während der Arbeitszeit im Pausenraum seines Dienstgebäudes gelesen. Infolge dessen erhielt er die ordentliche Kündigung – zu […]