In dem von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenem Urteil vom 08.03.2012 hat die 25. Zivilkammer des Landgericht Stuttgarts die Deutsche Apotheker- und Ärztebank AG zum Schadenersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 37 verurteilt.
Beraterhaftunggeschlossener ImmobilienfondsMedico FondsSchadensersatz
Unsere Kanzlei konnte eine weitere Klage in dem geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 gewinnen. Wie schon zuvor vor dem Landgericht Bayreuth ist nun auch vor einem weiteren Landgericht der Nachweis gelungen, dass die damalige Beratungsleistung der Bonnfinanz AG fehlerhaft wie ungenügend war und der Kläger somit einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Für etliche der Anleger des Medico-Fonds Nr. 37, Dresden, Waldschlösschen KG, war das Jahr 2010 von Schreckensmeldungen wie drohende Insolvenz, Zwangsverwaltung des Fonds sowie Ausschüttungsrückforderungen geprägt. Doch wer geglaubt hatte, die Talsohle für die Zeichner des sich bereits seit längerem in wirtschaftlicher Schieflage befindenden Medico-Fonds sei bereits erreicht, wurde jetzt eines Besseren belehrt: Zwischenzeitlich erhielten diejenigen Medico-Anleg
Die Reihe von Hiobsbotschaften für Anleger des Medico-Fonds Nr. 37, Dresden, Waldschlösschen KG reißt nicht ab: Neben den zu keinem Zeitpunkt realisierten Renditeerwartungen sowie dem sich abzeichnenden Totalverlust der geleisteten Einlage droht den Anlegern nun noch die Rückzahlung der ohnehin nur spärlich geflossenen Ausschüttungen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut ein weiteres Urteil zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt (AZ.:II ZR 30/09) und hierdurch die Rechte der Anleger geschlossener Immobilienfonds gestärkt.
Der zugrundeliegende Fall