Wie sich die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) bzw. die G u V (Gewinn- und Verlustermittlung) als Steuerinstrument nutzen lässt.
Bei der BWA nur das Betriebsergebnis anschauen, sichärgern und die Auswertung dann ablegen ist zu wenig. Analyse und konsequentes Handeln ist angesagt.