Auch die Titel von Zeitungsartikeln oder Kolumnen können markenrechtlich geschützt sein.
Der BGH hat hierzu in seinem Urteil vom 20. März 2012, Az: I ZR 102/10, festgestellt, dass der Titel einer regelmäßig erscheinenden Kolumne, die zu einem bestimmten Thema in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlicht wird, jedoch nur wenige Textabsätze beinhaltet, gemäß den Vorschriften nach § 5 Abs. 3 Markengesetz schutzfähig ist.
Das Markenrecht bietet Unternehmen eine sehr effektive Möglichkeit, sich vor Nachahmern zu schützen. Allerdings besteht so auch für viele der Anreiz, Marken eintragen zu lassen, die sie selbst nie zu nutzen planen, sondern auf diesem Weg nur für andere Unternehmen sperren wollen, sog. Sperrmarken.
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