Markenrechtlicher Titelschutz gilt auch für Kolumnen

Auch die Titel von Zeitungsartikeln oder Kolumnen können markenrechtlich geschützt sein.

Der BGH hat hierzu in seinem Urteil vom 20. März 2012, Az: I ZR 102/10, festgestellt, dass der Titel einer regelmäßig erscheinenden Kolumne, die zu einem bestimmten Thema in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlicht wird, jedoch nur wenige Textabsätze beinhaltet, gemäß den Vorschriften nach § 5 Abs. 3 Markengesetz schutzfähig ist.

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