Unternehmen legen besonders großen Wert darauf, ihre Produkte von denen des Wettbewerbs abzugrenzen. Aus diesem Grund werden eine Vielzahl von Markenkennzeichen entworfen und realisiert, um auf diesem Weg den Verbraucher auch unterbewusst für die eigenen Produkte zu sensibilisieren.
Dabei kommen nicht nur besondere Designs oder Farben in Betracht, sondern auch die Grundform kann ein ausschlaggebendes Markenkennzeichen sein.
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat es Rechtsanwalt Berger erstattet, sich als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu bezeichnen.Rechtsanwalt Berger ist Gesellschafter der Kanzlei HMS. Barthelmeß Görzel.
Das Markenrecht bietet Unternehmen eine sehr effektive Möglichkeit, sich vor Nachahmern zu schützen. Allerdings besteht so auch für viele der Anreiz, Marken eintragen zu lassen, die sie selbst nie zu nutzen planen, sondern auf diesem Weg nur für andere Unternehmen sperren wollen, sog. Sperrmarken.
Das Internet bietet Unternehmen in der heutigen Zeit ein immenses Potential, einerseits die eigenen Produkte zu vertreiben, andererseits die Bekanntheit des Unternehmens und der Produkte zu steigern. Dies ist der Grund, warum Unternehmen auch ein starkes Interesse daran haben, dass ihre Namen und Marken nicht von Unbefugten im Internet ausgenutzt werden.
In einem stark umkämpften Markt ist jeder Unternehmer bemüht, seine Produkte möglichst optimal zu positionieren, um einen gewinnbringenden Absatz zu gewährleisten. Dass in der heutigen Zeit bei einem Großteil der Produkte das Internet stetig als Marktplatz an Bedeutung gewinnt, bedarf keiner weiteren Erklärung.
Aus diesem Grund ist das Bestreben, im Internet auf den einschlägigen Portalen möglichst gute Positionen in den Suchergebnissen zu erlangen, sehr
Eingetragene Marken dienen dazu, Produkte vor Nachahmungen zu schützen, bzw. Nachahmer davon abzuhalten, ihre Produkte ebenfalls unter dem bereits etablierten Namen zu vertreiben.
Somit räumt das Markenrecht nur den Inhabern der Marke, bzw. von diesen autorisierten Personen die Nutzung eingetragener Marken ein.
Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass auch eine eingetragene Marke keinen unbegrenzten Schutz entfaltet, sondern auch dieser durch die allgemeinen Gesetze, insbesondere durch
Dass die Eintragung von Marken zum Schutz vor Plagiaten und Wettbewerbern notwendig ist, ist hinreichend bekannt.
Der Schutz der eingetragenen Marken ist jedoch begrenzt und beschränkt sich im Regelfall ausschließlich auf die tatsächlich eingetragenen Elemente.
Im Laufe der Zeit sehen Markeninhaber jedoch nicht selten die Notwendigkeit, eingetragene Marken dem Wandel der Zeit anzupassen und beispielsweise optisch oder bzgl. des Wortlauts umzugestalten.
Unternehmen lassen sich häufig Marken eintragen, um ihre Produkte, bzw. den guten Ruf ihrer Produkte zu schützen. Nicht selten kommt es vor, dass Wettbewerber eben vom guten Ruf eines fremden Produktes profitieren möchten und versuchen, dies auf unzulässigen Wegen zu erreichen.