In einem Beschluss vom 21.10.2013, Az: 6 W 82/12, hat das OLG Frankfurt am Main, festgestellt, dass auch ein dekorativer Gebrauch einer Marke eine unlautere Ausnutzung des Rufs einer bekannten Marke sein kann.
Der BGH hatte sich mit der Rechtsbeständigkeit der Wort-Bild-Marke "test" zu beschäftigen und ging dabei insbesondere auf die Verkehrsdurchsetzung von Marken ein.
Sogenannte "variable Marken", d. h. Marken, welche keine bestimmte Erscheinungsform beanspruchen, sondern in unterschiedlichen Varianten in Erscheinung treten können, sind nicht als Registermarken eintragungsfähig. Ihnen fehlt die nach dem Markengesetz erforderliche Markenfähigkeit. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 6. Februar 2013, Az.: I ZB 85/11.
In Anlehnung an unsere Artikel zur Rechtsprechung im Hinblick auf die Markennutzung in AdWords-Anzeigen vom 18.10.2010 und vom 22.03.2013 stellen wir nun in Teil 3 der Serie über die AdWords-Rechtsprechung das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2013, Az: I ZR 172/11, vor, in dem die bisherige Rechtsprechung noch einmal bestätigt wurde.
Immer häufiger erwerben Unternehmer bei dem Werbesystem Google AdWords Schlüsselwörter (Keyword) um mit diesen ihre Produkte und / oder Homepage effizient zu bewerben. Häufig werden hierbei auch bekannte Markennamen oder Unternehmensbezeichnungen als Keyword erworben. Eine Verwendung derartiger Markennamen stellt jedoch nicht immer auch eine markenrechtliche Verletzung dar. Dies hat nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.02.2013 (Az.: I ZR 172/11) klargestellt. Jedoch so
Mitte Juni 2013 wurde Die 3. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens "Rechtssichere Internetseiten" veröffentlicht (Stand Mai 2013). Der Leitfaden umfasst 28 Seiten und kann bei allen IHK"s bestellt werden. Er kann auch kostenfrei als PDF-Datei im Internet abgerufen werden. Hinter dem Leitfaden steht das Projekt "eBusiness-Lotse Saar", das auch Herausgeber ist. Geschrieben wurde der Leitfaden von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fac
Bis dato war die Werbung mit Testurteilen und Logos der Stiftung Warentest (lediglich) durch Nutzungsbedingungen geregelt. Die Gerichte stuften diese korrekterweise als Empfehlung ein. Die Nutzung der Logos unterlag (primär) dem Wettbewerbsrecht. Wurde ein Logo inkorrekt verwendet, so konnten hiergegen nur die Konkurrenten des Werbenden und die Verbraucherverbände vorgehen. Dies wird sich zum 1. Juli 2013 ändern.
Das Design von Schuhen ist sicherlich ein Hauptgrund für wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg beim Verkauf eines Schuhmodells. Demnach ist das Interesse der Hersteller, einen möglichst umfassenden Schutz ihrer Designs zu sichern, äußerst groß.
Im Wahljahr 2013 deutet ein solcher Titel klar in Richtung Politik. Doch es geht hier um einen Fall, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte. Gleichsam wollen wir grundsätzlich aufklären über den markenrechtlichen Schutz von Farben und die Kosten, die in einem Markenrechtsprozess anfallen können und wer sie zu tragen hat.
Markenschutz ist wichtig! Marken schaffen Vertrauen und Marken transportieren Ihr Firmenimage an den Verbraucher. Marken werden jedoch von vielen Seiten geschwächt. Zum einen durch Neuanmeldungen anderer Markeninhaber, zum anderen auch durch eine Vielzahl neugeschaffener Domains.