BGH: „variable Marken“ nicht eintragungsfähig

BGH: „variable Marken“ nicht eintragungsfähig

Sogenannte "variable Marken", d. h. Marken, welche keine bestimmte Erscheinungsform beanspruchen, sondern in unterschiedlichen Varianten in Erscheinung treten können, sind nicht als Registermarken eintragungsfähig. Ihnen fehlt die nach dem Markengesetz erforderliche Markenfähigkeit. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 6. Februar 2013, Az.: I ZB 85/11.

Markenrecht: BGH bekräftigt AdWords-Rechtsprechung auch bei bekannten Marken im Urteil „Beate Uhse“

Markenrecht: BGH bekräftigt AdWords-Rechtsprechung auch bei bekannten Marken im Urteil „Beate Uhse“

In Anlehnung an unsere Artikel zur Rechtsprechung im Hinblick auf die Markennutzung in AdWords-Anzeigen vom 18.10.2010 und vom 22.03.2013 stellen wir nun in Teil 3 der Serie über die AdWords-Rechtsprechung das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2013, Az: I ZR 172/11, vor, in dem die bisherige Rechtsprechung noch einmal bestätigt wurde.

Markenrechtverletzung durch Google AdWords

Markenrechtverletzung durch Google AdWords

Immer häufiger erwerben Unternehmer bei dem Werbesystem Google AdWords Schlüsselwörter (Keyword) um mit diesen ihre Produkte und / oder Homepage effizient zu bewerben. Häufig werden hierbei auch bekannte Markennamen oder Unternehmensbezeichnungen als Keyword erworben. Eine Verwendung derartiger Markennamen stellt jedoch nicht immer auch eine markenrechtliche Verletzung dar. Dies hat nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.02.2013 (Az.: I ZR 172/11) klargestellt. Jedoch so

Leitfaden für „Rechtssichere Internetseiten“

Leitfaden für  „Rechtssichere Internetseiten“

Mitte Juni 2013 wurde Die 3. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens "Rechtssichere Internetseiten" veröffentlicht (Stand Mai 2013). Der Leitfaden umfasst 28 Seiten und kann bei allen IHK"s bestellt werden. Er kann auch kostenfrei als PDF-Datei im Internet abgerufen werden. Hinter dem Leitfaden steht das Projekt "eBusiness-Lotse Saar", das auch Herausgeber ist. Geschrieben wurde der Leitfaden von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fac