Zum Schutz von Erweiterungen oder Umgestaltungen von Marken durch die ursprüngliche Eintragung

Dass die Eintragung von Marken zum Schutz vor Plagiaten und Wettbewerbern notwendig ist, ist hinreichend bekannt.

Der Schutz der eingetragenen Marken ist jedoch begrenzt und beschränkt sich im Regelfall ausschließlich auf die tatsächlich eingetragenen Elemente.
Im Laufe der Zeit sehen Markeninhaber jedoch nicht selten die Notwendigkeit, eingetragene Marken dem Wandel der Zeit anzupassen und beispielsweise optisch oder bzgl. des Wortlauts umzugestalten.