Markentool – Rund um die Marke – der RVR GmbH

Das erfolgreiche Markenwiki der RVR Rechtsanwälte GmbH
Das erfolgreiche Markenwiki der RVR Rechtsanwälte GmbH
Gemäß der gültigen Rechtsprechung wird im Grundsatz bei der Markenanmeldung ein generelles Benutzungswillen des Anmelders unterstellt. Dies gilt auch bei den sogenannten Vorratszeichen. Grundsätzlich gilt: In der Regel kommt es nicht auf die Benutzungsabsicht sondern im Streitfall auf die rechtserhaltende Benutzung an, die der Inhaber der Marke beweisen muss.
Gemäß einem aktuellen Fall der beim OLG Frankfurt/M Az. 6 U 126 Urteil v. 7.2.2013 entschieden wurde, gi