Auslagerungen von Finanzinstituten werden stärker reguliert

FRANKFURT AM MAIN. Wie Unternehmen anderer Branchen auch lagern Geldinstitute einige Aufgaben oder Organisationseinheiten aus. Sie sind allerdings darin nicht völlig frei, sondern müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten. Mit der Novellierung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) AT 9 erhöht die BaFin die regulatorischen Vorgaben für das Auslagerungsmanagement von Banken. „Man trägt damit dem […]