Affe beißt Pauschalreisenden – Kein Reisemangel

Einen Reisemangel der besonderen Art hatte Ende 2010 das Amtsgericht Köln (Az.:138 C 379/10) zu begutachten. Ein Kenia-Urlauber war in seinem Hotel von einem wilden Affen in den Finger gebissen worden. Nach Urlaubsrückkehr strengte der so verletzte Urlauber eine Klage gegen den Reiseveranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld an.