München, 30.10.2011 – Die alteingesessene, renommierte Münchner Rechtsanwaltskanzlei Höchstetter & Kollegen unter Leitung von Dr. Klaus Höchstetter, M.B.L. (Sankt Gallen) zieht zum 1.11.2011 um. Nach fast 20 Jahren am Bavariaring 38 freuen sich die Anwälte der Kanzlei und ihre Mitarbeiter(innen) auf die neuen, noch repräsentativeren und komfortableren Kanzleiräume in der benachbarten Kobellstraße 10. Sie bleiben auch nach dem Umzug im Herzen der Stadt
Luise Berrang – erfolgreicher Unternehmercoach aus München bestätigt, dass ein gutes Effizienz-Management die Basis für den Erfolg eines Unternehmens ist. Das ist langfristig nur möglich, wenn das Unternehmen die einfachen Managementwerkzeuge des Effizienz- Managements nutzt.
Luise Berrang – erfahrener Unternehmercoach aus München – informiert bei ihrer kostenlosen Effizienzanalyse mittelständische Unternehmerüber die KfW- und BAFA- Förderung. Bereits dadurch erfährt man wertvolle praktische Finanztipps und Managementwerkzeuge zur sofortigen Anwendung.
Der renommierte Wirtschaftstrainer und Coach Stéphane Etrillard konzipierte speziell für Fach- und Führungskräfte ein Trainingüber Diplomatie im Berufsalltag. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Steigerung von Gesprächserfolgen durch diplomatisches Geschick.
Die Excellent Business Center Gruppe aus Köln vermietet ab sofort auch am Stachus möblierte Büros&Konferenzräume. Am 1. Oktober eröffnete der marktführende Anbieter qualitätsorientierter Business Center in der Josephspitalstraße 15 (Stachus) das vierte Business Center in München.
Der Urlaubsgeltungsanspruch entsteht nach Entscheidung des BAG mit Urteil vom 9.08.2011 (9 AZR 52/10) mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird sofort zur Auszahlung fällig. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus dauernd arbeitsunfähig erkrankt ist. Damit endscheidet das BAG, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht Surrogat des urlaubsanspruchs ist, sondern eine reine Geldforderung, die wie andere Geldforderungen aus d
Das BAG hat mit Urteil von 19.08.2011 (9 AZR 425/10) entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub in Natura nehmen müsse, wenn er nach längerer Arbeitsunfähigkeit noch im Kalenderjahr einschließlich des Übertragungszeitraums rechtzeitig gesund wird, dass er den verbleibenden Urlaub in dieser Zeit nehmen kann. Wenn dieser Sachverhalt vorliegt, erlischt der aus dem früheren Zeitraum entstammende Urlaubsanspruch genauso wie der Anspruch, der zu Beginn des Urlaubsj