Detektei Lentz®: Lohnfortzahlungsbetrug ist aktuell wie nie!

Detektei Lentz®: Lohnfortzahlungsbetrug ist aktuell wie nie!

Die Wirtschaftsdetektei Detektei Lentz® sieht eine stetige Zunahme von Aufträgen, die eine Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall zum Ziel haben. Trotz Krankschreibung, durch eineärztliche Attestierung, wird Zunehmens vermutet, dass eine Krankheit bewusst vorgetäuscht wird.

Detektei Lentz® deckt auf: Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

Detektei Lentz® deckt auf: Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

Eines der Haupteinsatzgebiete der Detektei Lentz® ist europaweit die Prüfung von Verdachtsmomenten ihrer Mandanten gegen illoyale Mitarbeiter.Bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit muss der Mitarbeiter unverzüglich den Arbeitgeber informieren. Ab dem vierten Krankheitstag muss die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bestätigt werden.

Detektei Lentz®: Sind Fehlzeiten Lohnfortzahlungsbetrug?

Detektei Lentz®: Sind Fehlzeiten Lohnfortzahlungsbetrug?

Es ist eine Frage der Loyalität und Solidarität unter den Mitarbeitern eines Unternehmens, die ihnen durch den Arbeitgeber zugesagte Lohnfortzahlung nicht in betrügerischer Absicht zu missbrauchen. Zum einen sind alle mitverantwortlich für das Betriebsklima und die Arbeitsmoral und zum anderen ist es eine Sache der Fairness gegenüber den Kollegen, die sowohl im echten als auch im vorgetäuschten Krankheitsfall und beim"Blaumachen"die Arbeitübernehmen.

Detektei Lentz® warnt: Lohnfortzahlugsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Detektei Lentz® warnt: Lohnfortzahlugsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist, mussten schmerzvoll drei Zielpersonen der Detektei Lentz® am eigenen Leib erfahren. Im vorliegenden Fall bestand der Auftraggeber der Detektei Lentz® nach erfolgreicher Recherche auf drastische Maßnahmen, um eine abschreckende Wirkung bei den weiteren Angestellten des betroffenen Unternehmens zu erzeugen.