Ein Schokoladenhase auf Erfolgskurs
Präsentation des Deutschen Marketing-Preisträgers am 10. April
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Der Vertrieb von in Goldfolie verpackten Schokoladenbären verletzt nach Auffassung des Landgerichts Köln die bekannte Marke "GOLDBÄREN". (Urteil vom 18. Dezember 2012, Az.:330 O 803/11 (nicht rechtskräftig)). Als Parteien des Rechtsstreits sind natürlich unschwer die Süßwarenhersteller Lindt und Haribo zu identifizieren. Der Gummibärchenhersteller beruft sich auf eine Verletzung seiner wohlbekannten Wortmarke "GOLDBÄREN" durch den
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